Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.03.2025
Eröffnungen
05.02.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
05.02.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
14.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2023
Sonstiges
29.08.2023
Eröffnungen
25.02.2021
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